Hinweise zur Nutzung des Logos

Die Nutzung der Logos muss im Einklang mit den unternehmerischen Zielen von lexoffice stehen. Bitte beachten Sie bei der Verwendung, dass das Logo und der Firmennamen urheberrechtlich geschützt sind und eine irreführende Verwendung nach § 3 UWG untersagt ist. Wir bitten Sie daher, den Einsatz nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen:

  • Logos und Firmennamen dürfen nur im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung verwendet werden. Sollte diese enden, dürfen sie nicht mehr eingesetzt werden.
  • Eine Nutzung der Logos und des Firmennamens für Werbemaßnahmen dürfen weder falsch noch irreführend sein noch darf die Nutzung gegen geltende Gesetze oder andere Bestimmungen verstoßen.
  • Untersagt ist jegliche Verwendung der Logos und des Firmennamens zur direkten oder indirekten Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, die in keiner direkten Verbindung mit lexoffice stehen.
  • Eine Nutzung der Logos und des Firmennamens in Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen, parteipolitischen, religiös motivierten Aktivitäten, unsittlichen oder sonstigen imageschädlichen Zwecken ist verboten.
  • Eine Nutzung der Logos und des Firmennamens in Zusammenhang mit anstößigen Inhalten oder in Verbindung mit diffamierenden, obszönen, pornografischen oder vergleichbaren Inhalten ist verboten.
  • Eine Nutzung der Logos, Domainnamen und Firmennamen in der Weise, dass hierdurch das Unternehmen Haufe-Lexware GmbH & Co. KG verunglimpft oder deren Ruf geschädigt werden können, ist verboten.
  • Es ist alles zu unterlassen, was der Reputation der Marken Schaden zufügen kann.